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Änderungen, die eigentlich keine Änderungen sind. Jetzt wird wieder genau auf die Förderwürdigkeit geachtet. Und genau das hat Folgen. Welche das genau sind vermag heute noch niemand zu sagen. Zunächst aber einmal die eigentlich nicht vorhandenen Änderungen im Überblick. Fangen wir mit der guten Nachricht an: Die Förderung von Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer über das WeGebAU-Programm wird verlängert.
Damit können Weiterbildungen für ungelernte Beschäftigte noch bis Ende 2011 gefördert werden. Wer ist denn nun ein Ungelernter? Ungelernte Beschäftigte sind entweder Beschäftigte, die keine abgeschlossene Ausbildung haben oder Beschäftigte, die eine abgeschlossene Ausbildung haben, in den letzten 4 Jahren aber nicht in dem erlernten oder einem artverwandten Beruf tätig waren. Beispiel: Ein Diplom-Mathematiker hat in den letzen 5 Jahren im Vorstand einer großen Aktiengesellschaft gearbeitet. Dieser Mann ist nach den Richtlinen ein Ungelernter. Wenn da der Zusatz "artverwandten Beruf" nicht wäre. Was das ist ist nicht definiert. So kann der Sachbearbeiter der zuständigen Arbeitsagentur nach eigenem Ermessen entscheiden. Kommen wir mal zu der schlechten Seite.
Mit dieser Verlängerung gibt es Einschränkungen bei der Förderfähigkeit von Weiterbildungen für ausgebildete Arbeitnehmer. Die vor Jahrenschon festgelegten Eckwerte, welche in den Krisenjahren 2008 bis 2010 sogar offiziell äußerst locker gehandhabt wurde gelten ab sofort wieder ohne "Wenn" und "Aber". Seit 01. Januar 2011 können ausgebildete Arbeitnehmer (mit länger als 4 Jahren zurückliegender Berufsausbildung) und mit einem Alter von mindestens 45 Jahren nur dann noch gefördert werden, wenn ihr Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte hat.
Wer wird gefördert?
Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Sicherlich ist es nicht schwer sich zu den Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zu zählen - wenn man irgendwo angestellt ist. Das sind noch harte Fakten in der Beantragung. Haben Sie in den letzten vier Jahren eine angelernte oder ungelernte Tätigkeit verrichtet? Sie sind Dr. phil. Meier und als angestellter Geschäftsführer seit 2006 ein hochbezahlter Mitarbeiter? Dann sind sie in diesem Punkt schon mal förderungswürdig. Immerhin haben Sie kein BWL studiert.Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Das war doch noch gar nicht so lange her mit der Kindheit und Jugend. Und plötzlich wird man als alt eingestuft - zumindestens als älterer Arbeitnehmer. Und wenn Ihr Unternehmen, in welchen Sie angestellt sind noch weniger als 250 Mitarbeiter hat haben Sie auch die Hürde geschafft. Aber keine Angst wenn Ihr Unternehmen eine 100%ige Tochter eines Weltkonzerns ist. So ist es vielleicht doch ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.Das sieht gut aus, dieser Passus weicht dann doch schon wieder alles ein wenig auf. Männlein oder Weiblein bleibt. Jetzt ist es plötzlich egal wie alt Sie sind. Hauptsache Ihr Berufsabschluss liegt über vier Jahre zurück. Aber wer arbeitet denn noch im erlernten Beruf? Das dürften die Wenigsten sein - zumindestens von denen die gezielt nach einer Weiterbildung suchen. Bleibt noch der letzte Satz, der wieder ein wenig die Lernwilligen unter uns einschränkt.Beantragen Sie nun eine Weiterbildung bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur - auch wenn Sie angestell sind - muss diese über Ihren Antrag auf Grund der Kriterien entscheiden. Wie wird sich die Sachbearbeiterin entscheiden? Welche Maßgabe hat Priorität? Welche Vorgabe ist welcher unterzuordnen. Meine Erfahrung zeigt, dass das von Agentur zur Agentur sehr unterschiedlich und nicht vorhersehbar gehandhabt wird. Manchmal auch in der gleichen örtlichen Arbeitsagentur sehr unterschiedlich. Mein Tipp: Die SachbearbeiterInnen sind auch nur Menschen. Gehen Sie mit diesen menschlich um. Schauen wir uns doch mal an was so alles gefördert wird.Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Das ist leicht zu verstehen. Ihr Unternehmen zahlt ihr Gehalt weiter, wenn Sie auf Weiterbildung sind. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen. Überlesen Sie hier bitte das kleine und unscheinbare Wort "können" nicht. Es ist, bleibt und wird immer eine Kann-Entscheidung sein. Die drei möglichen Ziele sind eindeutig. Hier kann am Ende z.B. ein Fachinformatiker Systemintegration oder eine Herstellerzertifizierung wie die von Microsoft (z.B. MCITP) stehen. Aber immer noch - nicht zu vergessen - eine Kann-Entscheidung der SachbearbeiterInnen.
Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Mit diesem Passus versucht der Gesetzgeber möglichen Missbrauch vorzubeugen. Zwar zeigt die Erfahrung, dass das Weiterbildung im Unternhemen selber viel mehr bringt als außerhalb. Es musste aber eine Lösung gefunden werden, mögliche nicht kontrollierbare Scheinweiterbildungen entgegen zu wirken. So darf die Weiterbildung auch nicht arbeitsplatzbezogen sein. Jetzt wird´s kompliziert. Nicht arbeitsplatzbezogen? Es geht nur eine Weiterbildung, die nicht auf die Tätigkeit gerichtet ist. Bekommt denn ein Systemadministrator keine Weiterbildung finanziert, die z.B. neue Servertechnologien vermittelt? Nach diesem Teil der Richtlinie kann die zuständige Arbeitsagentur ein klares NEIN aussprechen. Es bleibt also spannend, wie die zuständigen SachbearbeiterInnen Ihren Arbeitsplatz und die damit verbundenen Zusammenhänge einschätzen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Gemeint sind hier z.B. Weiterbildungen für Ersthelfer oder Brandschutz. Da ist der Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen.Der erse Teil ist eindeutig arbeitnehmerfreundlich, auch wenn eine Regelung nach Einschätzung der Sachbearbeiter oder internen Weisungen und Richtlinien.Zurück zu den gerade angesprochenen Weisungen und Richtlinien. Eine Weisung oder Richtlinie wird erlassen, wenn eine Ursache vorliegt. Eine solche Ursache kann z.B. Geldknappheit der Arbeitsagentur vor Ort sein. Auf den Seiten der Arbeitsagentur finden Sie einige Weisungen und Richtlinien. Unter der Weisung HEGA-12-2010-Anlage9.pdf wird detailiiert beschrieben, wie mit Anträgen umzugehen ist.
In Anbetracht knapper Kassen, Haushaltskürzungen und sinkenden Arbeitslosenquoten wird es in diesem Jahr spannend wie die einzelnen Anträge bewertet werden.
Verdrängungswettbewerb beim Run auf die Fördermittel?
Wie wir bereis vermutet haben, werden die Förderungen weniger werden. Dieses ist ausschließlich auf das Verhalten der Förderantragsentscheider zurück zu führen. Diese haben ihre Weisungen, an denen sie sich halten müssen. Für Kann-Entscheidungen bleibt da nicht all zu viel Spielraum.
FbW - Klientel
Nehmen wir als Beispiel die Förderung der FbW (Förderung der beruflichen Weiterbildung). Aus diesem Programm wurde bis in 2011 viel Geld geschöpft. Wobei das 2011 schon recht wenig - im Vergleich zu 2008 bis 2010 - war. Der Fokus dieses Förderungsbereiches lag auf den Menschen, die ihren Job verloren hatten und die Zeit nutzen wollten sich in ihrem Fachbereich weiter zu bilden, mehr zu lernen. Das eröffnete nicht zuletzt neue Perspektiven, sondern auch sehr hohe Chancen schnell und unkompliziert wieder aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. Über 90% der Menschen, die sich freiwillig eine Weiterbildung gesucht und daran teilgenommen haben, haben innerhalb weniger Monate einen neuen Job gefunden.
IFLAS - Klientel
Eine weitere Fördermöglichkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter war die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS). Es ist ein Programm der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichenden Weiterbildung. Die berufliche Weiterbildungsförderung soll Im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels ab 2010 dazu genutzt werden, den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. Teilqualifikationen bei Geringqualifizierten zu ermöglichen. Hier werden also Menschen bedient, die bisher keinen Sinn in einem Berufsabschluss gesehen haben und auf Grund dessen Langzeitarbeitslos waren. Nun ist zwar der Erwerb eines Bildungsabschluss durchaus von Bedeutung, doch ist es ja nicht unbekannt, dass genau diese Menschen oft nicht die Einsicht dessen hatten. Die Teilnahme an den Kursen ist oft nur unter Zwang oder Androhung von Zwangsmaßnahmen (Kürzung von Hartz IV) erfolgt. Ausnahmen bestätigen selbstverständlich auch hier die Regel.
Das Ziel so viel Menschen wie möglich in Arbeit zu bekommen blieb hier leider aus. Mit Sicherheit lag es nicht an den Qualifikationsversuchen, sondern eher an der oftmals primären Uneinsichtigkeit der Notwendigkeit selber für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Die Folge der statistischen Erhebungen war die Kürzung der Mittel im Bereich IFLAS. Somit viel aber auch für viele Arbeitsvermittler ein wesentliches Instrument in ihrer täglichen Arbeit weg. Jeder Arbeitslose, der auf einer Maßnahme ist, zählt nicht als arbeitslos in der Statistik. Aber auch die Verantwortung des Arbeitsagenturmitarbeiters konnte entsprechend an die Bildungsunternehmen deligiert werden. Diese wiederrum machten für die schlechte Wirksamkeit die Teilnehmer selber verantwortlich.
FbW vs. IFLAS - Was ist die Konsequenz?
Die schwer vermittelbaren, nicht qualifizierbaren und oft uneinsichtigen arbeitslosen - nicht arbeitssuchenden - Menschen stehen mehr als zuvor in der Statistik und die "gemeinnützigen Bildungsunternehmen" haben kaum noch Umsätze, welches wiederrum zu Lasten vieler Kommunen, Städte, Gemeinden und vor allem Gewerkschaften geht. So hat man sich im Januar 2012 darauf geeinigt, die finanziellen Ausfälle aus IFLAS über FbW zu refinanzieren, mit der Begründung, dass es auf Grund des Fachkräftmangels in den Unternehmen und des anhaltenden Konjunkturaufschwunges, nach Einschätzung der Arbeitsagentur, den neu arbeitslos und tatsächlich arbeitssuchenden Menschen bedeutend einfacher möglich sei einen neuen Job zu finden. Die Qualifizierung sollen jetzt die Unternehmen mehr eigenverantwortlich in die Hand nehmen. So findet also eine Verlagerung der Klientel von IFLAS nach FbW statt, mit dem Effekt, dass die eigentlichen Nutznießer der FbW-geförderten Kurse nur noch sehr selten eine Förderung bekommen.
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